Der Beitrag für eine ordentliche Mitgliedschaft beträgt laut Beschluss
vom 22. Januar 2020,
ab dem 1. Jauar 2021 für
Einzelpersonen | 35 EUR jährlich |
Familien
(einschließlich der Kinder unter 18 Jahre) |
45 EUR jährlich |
Der fällige Beitrag wird in der ersten Januarhälfte eines jeden Jahres abgebucht
Leistungen:
- Vergünstigungen bei Teilnahme an den kostenpflichtigen Kursen des
Kneipp-Vereins Syke,
z.B. in Form von geringeren Kursgebühren,
- Teilnahme an den kostenfreien Kursen des Kneipp-Vereins Syke,
- Vergünstigungen bei Buchung eines dem Kneippbund gehörenden Hotels,
- kostenloser Bezug der Zeitschrift „Kneipp-Journal" mit vielen
interessanten Beiträgen und Angeboten,
- Teilnahmemöglichkeit an den vom Kneipp-Verein Syke angebotenen
Veranstaltungen, Fahrten und Reisen
- Zusendung eines Mitgliedsausweises durch den Kneippbund. Die Mitgliedsbeiträge sind für das gesamte Jahr als Jahresbeitrag zu Jahresbeginn zu entrichten und werden bis zum 15. Januar per Lastschriftverfahren eingezogen. Erfolgt der Eintritt im 1. Halbjahr, wird der gesamte Jahresbeitrag fällig.
Erfolgt der Eintritt im 2. Halbjahr, ist die Hälfte des Jahresbeitrags zu zahlen. Danach jährlich.
Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr.
Der Austritt aus dem Kneipp-Verein Syke e.V. ist dem Vorstand mittels einer Kündigungserklärung im eingeschriebenen Brief mit Angabe des Kündigungstermins mitzuteilen. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erklärt werden.
Der Verein bestätigt dem Mitglied schriftlich seine Kündigung.
Beim Tod eines Mitglieds erfolgt keine Rückzahlung des gezahlten Jahresbeitrags.